| Magisterstudium - Studienordnung | |||
| Inhaltsverzeichnis 0. Studiengang 1. Rahmenbedingungen 2. Studienziele 3. Studieninhalte 4. Lehr- und Lernformen 5. Studienorganisation 6. Lehrangebot 7. Zulassung zur Prüfung 8. Inkrafttreten Studienordnung 0. Studiengang Diese Studienordnung regelt das Magisterstudium im Fach Sportwissenschaft im Fachbereich Erziehungswissenschaften, Psychologie und Sportwissenschaft der Technischen Hochschule Darmstadt. 1. Rahmenbedingungen Die Studienordnung orientiert sich an der Rahmenstudienordnung für das Magisterstudium der THD vom 19. 7. 1985. Das Magisterstudium führt zum Grad eines "Magister Artium" (M.A.) bzw. "Magistra Artium" (M.A.). 2. Studienziele Der Magister-Studiengang soll ein eigenständiges, gegenüber den entsprechenden Lehramtsstudiengängen vertieftes wissenschaftliches Studium im Fach Sportwissenschaft ermöglichen. Auch wenn damit der Hauptakzent auf dem sportwissenschaftlichen Studium liegt, ist dennoch schon im Hinblick auf das spätere Berufsfeld auch eine fundierte sportdidaktische und unterrichtsmethodische Ausbildung unverzichtbarer Bestandteil des Studiums. Die zunehmende gesellschaftliche Anerkennung des Sports als eines wichtigen Kulturbereiches hat zu einer verstärkten wissenschaftlichen Untersuchung und Durchdringung dieses Bereiches geführt. Entsprechend der Vielschichtigkeit und Komplexität des gesellschaftlichen Phänomens `Sport` sind an diesem Prozeß verschiedene Wissenschaftsdisziplinen beteiligt, insbesondere Pädagogik, Medizin, Psychologie und Soziologie, dementsprechend werden auch verschiedene theoretische Ansätze und Methoden angewendet. Die Sportwissenschaft ist zumindest bislang eher als eine additive Wissenschaft denn als eine Integrationswissenschaft zu bezeichnen. Das Studium der Sportwissenschaft sollte in methodischer und inhaltlicher Hinsicht breit und auf die Integration der verschiedenen disziplinorientierten Sichtweisen hin angelegt sein. Der Magister-Studiengang soll die Studierenden befähigen, sportwissenschaftliche Problemstellungen aus verschiedenen Teildisziplinen der Sportwissenschaft selbständig zu bearbeiten und zu vermitteln. Durch eine entsprechende Wahl von Inhalten, insbesondere im Wahlpflichtbereich, ist den Studierenden bei der grundsätzlich breit angelegten Ausbildung auch eine gewisse Schwerpunktsetzung in bestimmten sportwissenschaftlichen Teildiziplinen möglich. Die primär sportwissenschaftliche Qualifizierung im Magister-Studiengang legt eine spätere berufliche Tätigkeit im Bereich der sportwissenschaftlichen Forschung und Lehre nahe. Hierfür kommen nicht nur die entsprechenden Institutionen der Universitäten und Hochschulen, sondern auch die Fach- und Volkshochschulen, die Trainerakademien und die Lehrgangsstätten der verschiedenen Sportorganisationen und Sportverbände in Frage. Darüber hinaus liegt ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich öffentlicher und privater Sportverwaltung und Sportorganisation, z.B. bei den Behörden der verschiedenen Ebenen und den Institutionen des Deutschen Sportbundes und seiner Unterorganisationen. Außerdem kommen private und kommerzielle Einrichtungen des Sports und die öffentlichen Medien als Arbeitgeber in Betracht. In all diesen möglichen Tätigkeitsfeldern eines M.A. Sportwissenschaft ist neben der sportwissenschaftlichen Qualifikation auch eine Qualifikation im unterrichtsmethodischen Bereich und eine breite sportpraktische Erfahrung notwendig. 3. Studieninhalte Das Magister-Studium Sportwissenschaft erfolgt in den inhaltlichen Bereichen: a) Sportwissenschaftliches Studium b) Unterrichtsmethodische Ausbildung c) Sportpraktische Ausbildung. Zu a) Der Bereich des sportwissenschaftlichen Studiums ist aufgrund der allgemeinen Zielsetzung besonders gewichtet. Im einzelnen betreffen die sportwissenschaftlichen Studieninhalte vor allem ausgewählte Kapitel der Sportpädagogik, der Bewegungslehre, der Trainingslehre, der Sportmedizin, der Sportpsychologie und der Sportsoziologie. Diese Bereiche sind so anzubieten, daß die Studierenden sowohl einen Überblick über den integrativen Aspekt der Sportwissenschaft erhalten als auch zu vertieften Kenntnissen in mehreren Teildisziplinen gelangen, um somit Einblick in den gegenwärtigen Stand der sportwissenschaftlichen Forschung in diesen Bereichen zu erhalten. Zu b) Die unterrichtsmethodische Ausbildung umfaßt die didaktisch-methodische Ausbildung, die Schwerpunktkursausbildung, die Vorlesung "Einführung in die Theorie des Sportunterrichts" und das "Schulmethodische Seminar 1" sowie zum Teil die Kurse. Die didaktisch-methodische Ausbildung wird sportartspezifisch durchgeführt. Sie umfaßt vor allem Aspekte der sportartspezifischen Didaktik und der speziellen Methodik/Trainingslehre unter besonderer Berücksichtigung altersgemäßer Lehrweisen. Die Schwerpunktkursausbildung soll den Studierenden zu vertieften Kenntnissen über die praktischen, schul- und trainingsmethodischen sowie wissenschaftlichen Aspekte einer Sportart verhelfen und sie befähigen, diese Sportart auch bei in dieser Sportart bereits Fortgeschrittenen unterrichten zu können. Die schulmethodische Ausbildung soll den Studierenden einen Einblick in das Berufsfeld Schule geben und ihnen exemplarisch die Anforderungen möglicher späterer Lehrpraxis aufzeigen. Zu c) Die sportpraktische Ausbildung erstreckt sich auf die traditionellen Schul- bzw. Vereinssportarten und auf solche Sportarten, die hohen Freizeitwert haben. Den Studierenden sollen nach Möglichkeit die Lernziele, die Lerninhalte, die Organisationsform, der zeitliche Umfang und gegebenenfalls geforderte Leistungsnachweise aller Veranstaltungen bekanntgemacht werden. Für Veranstaltungen, für die diese Angaben nicht verbindlich vorliegen, sollten die Angaben rechtzeitig vor jedem Seminar angekündigt werden. 4. Lehr- und Lernformen Vermittelt bzw. erworben werden sollen die Lerninhalte in Vorlesungen, Übungen, Pro-Seminaren, Seminaren und Projektveranstaltungen. Die Vorlesungen dienen vor allem der Vermittlung des Grundlagenwissens (Erkenntnisse und Methoden) über den sportwissenschaftlichen Gegenstandsbereich. Die Übungen dienen der Festigung und der Anwendung zum einen von Wissen, zum anderen von sportmotorischen Fertigkeiten. Pro-Seminare sollen in grundlegende Denk- und Arbeitsweisen und Inhalte der Sportwissenschaft einführen und zu selbständiger Arbeit anregen. Seminare haben das Ziel, den Wissensstand der Pro-Seminare zu vertiefen und die Arbeit auf das jeweilige Niveau der Forschung zu führen. Das Projektstudium soll die Möglichkeit des forschenden Lernens an einem Problem aus dem Bereich des Sports bzw. einer sportwissenschaftlichen Teildisziplin eröffnen. Praxiskurse dienen der Verbesserung der sportlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden. In Grund- und Aufbaukursen werden die Vermittlung der Sportarten und sportartspezifische Theorie (Biomechanik, Training, Geschichte, Regelkunde etc.) behandelt. Im Schwerpunktkurs erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer Sportart sowohl im praktischen als auch im theoretischen Bereich. 5. Studienorganisation Der Magister-Studiengang ist auf 9 Semester angelegt (davon 1 Prüfungssemester) und umfaßt 79 Semesterwochenstunden. Er ist zum einen in Grund- und Hauptstudium (jeweils 4 Semester) und zum anderen in Orientierungs-, Pflicht-, Wahlpflicht- und Ergänzungsbereich gegliedert. Von den 79 Semesterwochenstunden entfallen auf den Hauptfach Nebenfach Orientierungsbereich 9 SWS 5 SWS Pflichtbereich 27 SWS 11 SWS Wahlpflichtbereich 43 SWS*) 24 SWS *) (davon 4 Stunden aus dem Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften) Ziel des Grundstudiums ist es, eine systematische Orientierung zu geben und die allgemeinen Grundlagen des Faches (sowohl im praktischen als auch im theoretischen Bereich) zu vermitteln. Das Hauptstudium dient der Vertiefung und der Spezialisierung. Eine Übersicht über Studieninhalte in Haupt- und Nebenfach und ein Vorschlag zum Studienablauf finden sich im Anhang 1 - 3. 5.1 Orientierungsbereich Aufgabe des Orientierungsbereiches ist es, einen Überblick über das Studium und einen ersten Einblick in die Problemstellungen der verschiedenen Teildisziplinen der Sportwissenschaft zu geben. 5.2 Pflichtbereich Der Pflichtbereich umfaßt alle Veranstaltungen, deren Besuch unabdingbar notwendig erscheint, um die von der Struktur der Sportwissenschaft her erforderliche Breite des Studiums in methodischer und inhaltlicher Hinsicht zu gewährleisten. Die Veranstaltungen erstrecken sich hier auf den unterrichtsmethodischen Bereich und den sportwissenschaftlichen Bereich. 5.3 Wahlpflichtbereich Im Wahlpflichtbereich vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse/Fähigkei-ten/Fertigkeiten in den Bereichen, für die sie sich besonders interessieren bzw. die sie in ihrer späteren Berufspraxis schwerpunktmäßig zu vertreten beabsichtigen. Dies gilt sowohl für den wissenschaftlichen Bereich als auch für den sportpraktischen Bereich. Hier sind individuelle Schwerpunktsetzungen durch die Studierenden möglich, wobei jedoch gleichzeitig für eine gewisse Breite der eigenen sportpraktischen Erfahrung Sorge getragen ist. 5.4 Ergänzungsbereich Veranstaltungen im Ergänzungsbereich dienen dem Ausgleich von Defiziten, die durch die unterschiedlichen Hochschulzugänge bedingt sind; sie werden bei der Berechnung der Gesamtstundenzahl nicht berücksichtigt. 6. Lehrangebot Institut und Fachbereich sichern und koordinieren das erforderliche Lehrangebot. Das jeweilige Lehrangebot wird so angekündigt, daß die Studierenden - Problemstellung und Inhalte - die Stellung, die die Veranstaltung im Ablauf ihres Studiums einnimmt - etwaige Voraussetzungen und die zu erbringenden Leistungsnachweise - Organisationsform und zeitlichen Umfang klar erkennen können. 7. Zulassung zur Prüfung 7.1 Die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung im Hauptfach bzw. im ersten Hauptfach kann frühestens im Anschluß an das vierte Fachsemester beantragt werden. Als Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung gilt im Sinne eines ordnungsgemäßen Studiums die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen: a) Proseminar "Einführung in das Sportstudium" b) Vorlesungen "Sportmedizin I und II" c) Vorlesung "Trainingslehre" oder "Bewegungslehre" oder "Sportpsychologie" oder "Sportsoziologie" d) zwei Grundkurse aus dem Wahlpflichtbereich II Darüber hinaus ist ein auf der Grundlage einer schriftlichen Arbeit benoteter Schein aus folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen: a) Vorlesung "Einführung in die Statistik" b) Proseminar "Einführung in empirische Forschungsmethoden" c) Vorlesung "Einführung in die Theorie des Sportunterrichts" d) Proseminar aus dem Wahlpflichtbereich I 7.2 Die Zulassung zur Magisterprüfung kann frühestens nach dem siebten Fachsemester beantragt werden. Als Zulassungsvoraussetzung müssen neben dem Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums folgende Leistungsnachweise vorgelegt werden: 7.2.1 Sportwissenschaft im Hauptfach: Pflichtbereich: 6 Seminarscheine Wahlpflichtbereich I: Nachweis von zwei Projektveranstaltungen oder von einer Projektveranstaltung und zwei Seminarscheine Wahlpflichtbereich II: Nachweis von Kursen im Gesamtumfang von 27 SWS 7.2.2 Sportwissenschaft im Nebenfach: Pflichtbereich: 2 Seminarscheine Wahlpflichtbereich I: Nachweis von einer Projektveranstaltung und ein Seminarschein oder drei Seminarscheine Wahlpflichtbereich II: Nachweis von Kursen im Gesamtumfang von 12 SWS Die Wahlmöglichkeiten und die Voraussetzungen für den Besuch der oben angeführten Seminare und Kurse sowie die Leistungsanforderungen werden im einzelnen durch das Direktorium des Institutes für Sportwissenschaft festgelegt und bekanntgegeben. Sie sind so aufgebaut, daß sie zu einer schrittweisen Erlangung der Studienziele beitragen. 8. Inkrafttreten Die Studienordnung tritt am 1. August 1990 in Kraft. zurück |
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