| Lehramt an Gymnasien - Studienordnung Fach Sport | |||
| Neue Studienordnung Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 ist eine neue Studien- und Prüfungsordnung im Fach Sport in Kraft getreten. Studierende, die vor dem Wintersemester 2005 / 2006 ihr Studium aufgenommen haben, können wählen, ob sie ihr Studium nach der neuen oder nach der für sie zum Zeitpunkt des Studieneintritts gültigen Studienordnung abschließen möchten. Neue Studienordnung als .pdf Datei downloaden Modulbeschreibungen als .pdf Datei downloaden Alte Studienordnung A) Studienordnung 1. Allgemeine Studienziele 2. Studieninhalte 3. Studiendauer und Studienorganisation 4. Leistungsnachweise 4.1 Leistungsnachweise für die Zulassung zur Zwischenprüfung 4.2 Leistungsnachweise für die Zulassung zum Staatsexamen 5. Studienabschluß 6. Inkrafttreten B1) Studienplan (Lehramt an Gymnasien) B2) Leistungsnachweise im fachwissenschaftlichen Bereich B3) Leistungsnachweise im fachdidaktischen Bereich A) Studienordnung 1. Allgemeine Studienziele Das Studium des Faches Sport für das Lehramt an Gymnasien hat das Ziel, den Studierenden Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Sportwissenschaft zu vermitteln. Insbesondere sollen sie mit den Aufgaben und Problemen bei Planung und Durchführung des Sportunterrichts bekanntgemacht werden, sie sollen befähigt werden, die damit zusammenhängenden Fragen selbständig zu erarbeiten. Bezogen auf den Sportunterricht sind wesentliche Grundlagen für die Realisierung dieses Zieles der Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen bezüglich der wissenschaftlichen, der pädagogischen, der sportlichen und der politischen Dimension des unterrichtlichen Handlungsfeldes. Dabei ist bei der Vermittlung von sportwissenschaftlichen Kenntnissen, sportpraktischen Fertigkeiten und Lehrmethoden sowohl aus sachimmanenten wie auch aus didaktischen Gründen eine möglichst weitgehende Integration anzustreben. Die zu erwerbenden Kenntnisse und Kompetenzen im unterrichtlichen Handeln sind an einem Sportunterricht orientiert, dessen Ziel es ist, möglichst viele Schüler auf die Teilnahme am schulischen und außerschulischen Sport so vorzubereiten, daß Sport für sie - auch schon während der Schulzeit - ein wertvoller und befriedigender Aspekt ihres Lebens sein kann. Dem Sport kommt gleichermaßen die Funktion des Ausgleichs und der Erholung wie die der sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu. Entsprechend vielseitig muß auch das Angebot im Rahmen des Sportstudiums gestaltet werden. Neben den traditionellen Sportarten sind präventiv und rehabilitativ ausgerichtete Programme und ist der Erwerb von neuen sportlichen Handlungsmöglichkeiten und deren Vermittlung zu berücksichtigen und als Gegenstandsbereich in das Studium aufzunehmen. Dabei erscheint es notwendig zu betonen, daß der Sport in fast allen Bereichen neben der motorischen Komponente in starkem Maße auch eine kognitive, affektive und soziale Komponente aufweist. Weiter konkretisiert ergeben sich für die wichtigsten Dimensionen sportunterrichtlichen Handelns als Ziele: 1. Erarbeitung besonders derjenigen wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnisse, die für die spätere Berufspraxis von Bedeutung sein können (sportwissenschaftliche Dimension). Dabei soll auf die Anwendbarkeit der Methoden und die Übertragbarkeit der Ergebnisse ebenso Wert gelegt werden wie auf ihre kritische Hinterfragung. 2. Auseinandersetzung mit pädagogischen Zielen sowie Aneignung unterrichtsmethodischer Kenntnisse und - ansatzweise - methodischer Fähigkeiten (pädagogische Dimension) unter besonderer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Haltbarkeit und der unterrichtspraktischen Relevanz. 3. Ausbau des motorischen Fähigkeits- und sportmotorischen Fertigkeitsniveaus (sportliche Dimension) mit den Teilzielen des Erwerbs eigener Erfahrungen, der Demonstrationsfähigkeit und der Schaffung der Voraussetzungen, auch als Lehrkraft im Sportunterricht mitmachen zu können. 4. Kritische Reflexion des Sports allgemein, der Sportorganisation, des Sportlehrerberufes usw. (politische Dimension). Aufgrund der späteren Berufsanforderungen ergibt sich schließlich, daß den Studierenden sowohl grundlegende Handlungsmöglichkeiten (sportpraktische und methodische) in verschiedenen Sportarten und sportartübergreifenden Aktivitäten als auch ein höheres Niveau in zumindest zwei Sportarten (Schwerpunktsportarten) vermittelt werden. 2. Studieninhalte Das Sportstudium für das Lehramt an Gymnasien erfolgt in 1. fachwissenschaftlichen Bereichen 2. fachdidaktischen Bereichen 3. fachpraktischen Bereichen. Im sportwissenschaftlichen Qualifikationsbereich (1) sollen vor allem jene Inhalte berücksichtigt werden, die für den Sportunterricht von Bedeutung sein können. Dies kann nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden, weil es einerseits einen eng auf den Sportunterricht ausgerichteten sportwissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht gibt und weil es andererseits auch nicht für sinnvoll angesehen wird, Studierende verkürzt berufsbezogen auszubilden. Im einzelnen betreffen die sportwissenschaftlichen Studieninhalte vor allem ausgewählte Kapitel der Bewegungswissenschaft, der Trainingswissenschaft, der Sportmedizin, der Sportpsychologie, der Sportsoziologie und der Sportgeschichte. Diese Bereiche sind so anzubieten, daß die Studierenden sowohl einen Überblick über den Gegenstandsbereich der Sportwissenschaft bekommen, als auch vertiefte Kenntnisse zumindest in der Trainings- und Bewegungswissenschaft, der Sportmedizin und in einer der weiteren Teildisziplinen erlangen, um somit exemplarisch Einblick in den gegenwärtigen Stand der sportwissenschaftlichen Forschung zu erhalten. Der fachdidaktische Ausbildungsbereich (2) soll grundlegende Qualifikationen für die Fähigkeit zum unterrichtlichen Handeln vermitteln. Dabei sind vor allem Lehrangebote vorgesehen, die die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport im Zusammenhang des Bildungs- und Erziehungsprozesses thematisieren und die konkrete Umsetzung von Erziehungszielen in unterrichtlichen Vermittlungsstrategien ansprechen. Der fachpraktische Ausbildungsbereich (3) umfaßt einerseits einen durch die Prüfungsordnung festgelegten Kanon an Grundsportarten, andererseits wird ein variables Kompendium an Wahlsportarten und sportartübergreifenden Aktivitätsformen angeboten, um die Studierenden auf die Vielfalt des moderenen Sports angemessen vorzubereiten. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Form von aufeinander aufbauenden Kursen (Praxis-, Grund-, Aufbau- und gegebenenfalls Schwerpunktkurs). Die Praxiskurse dienen im wesentlichen der Vermittlung grundlegender technomotorischer Fertigkeiten, wie sie für eine erfolgreiche Teilnahme an Grund- und Aufbaukursen notwendig erscheinen. Grund- und Aufbaukurse dienen primär der Vermittlung sportartbezogener didaktisch-methodischer Handlungskompetenz. Die Inhalte der Schwerpunktfachausbildung sind so ausgewählt, daß zukünftige Lehrkräfte im Sport in die Lage versetzt werden, im Kursunterricht der Oberstufe die praktischen, schul- und trainingsmethodischen sowie die wissenschaftlichen Aspekte zweier Sportarten berücksichtigen und unterrichten zu können. 3. Studiendauer und Studienorganisation Das Sportstudium umfaßt 78 Semester-Wochenstunden. Der Studienplan ist auf 8 Semester angelegt. Er ist zum einen in Grund- und Hauptstudium (jeweils 4 Semester) und zum anderen in Orientierungsbereich, Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich und Ergänzungsbereich gegliedert. Von den Semester-Wochenstunden entfallen auf den Orientierungsbereich 04 Semester-Wochenstunden Pflichtbereich 45 Semester-Wochenstunden Wahlpflichtbereich 29 Semester-Wochenstunden Ergänzungsbereich ohne Stundenangabe Ziel des Grundstudiums ist es, eine systematische Orientierung zu geben, um die allgemeinen Grundlagen des Faches (sowohl im fachpraktischen, im fachdidaktischen wie im fachwissenschaftlichen Bereich) zu vermitteln. Das Hauptstudium dient der Vertiefung und Spezialisierung sowie der Vorbereitung auf das Examen. Aufgabe des Orientierungsbereiches ist es, ausgehend von der Erwartungshaltung der Studierenden gegenüber Studium und Beruf, die Motivation der Studierenden zu begründen sowie einen Überblick über das Sportstudium zu geben. Der Pflichtbereich umfaßt all jene Veranstaltungen, deren realisierte Lernziele als notwendige Voraussetzungen für die spätere Berufspraxis angesehen werden und die in der Prüfungsordnung als verbindlich vorgeschrieben sind. Sie erstrecken sich gleichermaßen auf fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Bereiche. Im Wahlpflichtbereich vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse/Fähigkeiten/Fertigkeiten in den Bereichen, die ihr besonderes Interesse finden. Im allgemeinen wählen sie aus diesen Bereichen auch das Thema ihrer wissenschaftlichen Hausarbeit. Veranstaltungen im Ergänzungsstudium dienen zum einen dem Ausgleich von Defiziten, die u.a. durch die unterschiedlichen Hochschulzugänge bedingt sein können, zum anderen der Erweiterung der Kenntnisse/Fähigkeiten/Fertigkeiten der Studierenden in Bereichen, die nicht im Wahlpflichtangebot enthalten sind. Vermittelt bzw. erworben werden sollen die Lerninhalte in Vorlesungen, Übungen, Pro-Seminaren, Seminaren, Kursen und gegebenenfalls Projektveranstaltungen. Die Vorlesungen dienen vor allem der Vermittlung des Grundlagenwissens (Erkenntnisse und Methoden) über das sportwissenschaftliche Handlungsfeld. Die Übungen dienen der Festigung und der Anwendung von Wissen bzw. Methodenkenntnissen. Pro-Seminare sollen in grundlegende Denk- und Arbeitsweisen und Inhalte der Sportwissenschaft einführen und zur selbständigen Arbeit anregen; Seminare haben das Ziel, den Wissensstand der Pro-Seminare zu vertiefen und die Arbeit auf das jeweilige Niveau der Forschung zu führen. In Kursen erfolgt die praktische, methodische und theoretische Ausbildung in den Sportarten bzw. in sportartübergreifenden Handlungsfeldern. Projekte sollen die Möglichkeit des forschenden Lernens eröffnen. Sie umfassen die Problemfindung im Bereich der Sportwissenschaft, die selbständige wissenschaftliche Bearbeitung des Problems sowie gegebenenfalls den Versuch der Überführung erzielter Ergebnisse in Handlungsorientierungen für den Sportunterricht. 4. Leistungsnachweise Leistungsnachweise werden durch das Direktorium des Instituts für Sportwissenschaft entsprechend den Inhalten und Anforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen festgelegt. Sie sind so aufgebaut, daß sie zu einer schrittweisen Erlangung der Studienziele beitragen. Für die im einzelnen zu erbringenden Leistungsnachweise liegt im Institut für Sportwissenschaft eine Liste aus. Die Vorlage des DLRG-Grundscheines bis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen ist verbindlich. In den einzelnen Ausbildungsbereichen ist folgende Anzahl von Leistungsnachweisen zu erbringen: Fachwissenschaftlicher Bereich 6 Leistungsnachweise Fachdidaktischer Bereich 3 Leistungsnachweise Fachpraktischer Bereich 1 Leistungsnachweis als Gesamtschein zum erfolgreichen Abschluß von Kursen im Umfang von 45 SWS Gemäß § 6.3 der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die als Hochschulprüfung durchgeführt wird. 4.1 Leistungsnachweise für die Zulassung zur Zwischenprüfung - Fachwissenschaftlicher Bereich: 2 Leistungsnachweise - Fachdidaktischer Bereich: 1 Leistungsnachweis - Fachpraktischer Bereich: Nachweis von Kursen im Umfang von 16 SWS 4.2 Leistungsnachweise für die Zulassung zum Staatsexamen - Zeugnis der Zwischenprüfung (Klausur: Grundlagen der Sportwissenschaft) - Fachwissenschaftlicher Bereich: 4 Leistungsnachweise - Fachdidaktischer Bereich: 2 Leistungsnachweise - Fachpraktischer Bereich: Nachweis von Kursen im Umfang von 29 SWS 5. Studienabschluß Der Studienabschluß erfolgt gemäß Verordnung über die 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien. In der wissenschaftlichen Hausarbeit ist, sofern sie im Fach Sportwissenschaft angefertigt wird, von den Studierenden zu zeigen, ob sie ein sportwissenschaftliches Problem selbständig wissenschaftlich bearbeiten können. Diese Arbeit kann auch im Rahmen einer Gruppenarbeit durchgeführt werden, wenn der jeweilige Beitrag der Studierenden in der erstellten Arbeit eindeutig erkennbar und individuell bewertbar ist. 6. Inkrafttreten Die Studienordnung tritt am Tage nach der Verkündigung im Amtsblatt des Hessischen Kultusministers in Kraft. Darmstadt B1 Studienplan (Lehramt an Gymnasien) 1. Studieninhalte in den Studienbereichen I. Orientierungsbereich 4 SWS 1. Einführung in das Studium der Sportwissenschaft (Proseminar) 2 SWS 2. Grundlagen der Sportwissenschaft (Vorlesung) 2 SWS II.Fachwissenschaftliche Bereiche 21 SWS Pflichtveranstaltungen 15 SWS 1. Statistik (Vorlesung) 1 SWS 2. Empirische Forschungsmethoden (Proseminar) 2 SWS 3. Bereich Trainingswissenschaft 4 SWS 4. Bereich Bewegungswissenschaft 4 SWS 5. Bereich Sportmedizin 4 SWS Wahlpflichtveranstaltungen 6 SWS Bereich Sportpsychologie Bereich Sportsoziologie Bereich Sportgeschichte Es sind fachwissenschaftliche Lehrangebote aus mindestens zwei verschiedenen Bereichen zu studieren. III. Fachdidaktische Bereiche 8 SWS Pflichtveranstaltungen Schulmethodische Seminare I und II 4 SWS Wahlpflichtveranstaltungen 4 SWS Es sind zwei verschiedene Veranstaltungen aus folgendem Angebot auszuwählen: Konzeptionen zur pädagogischen Legitimation von Sport und Sportunterricht- Vorlesung - 2 SWS Allgemeine Grundlagen sportdidaktischer Planungskonzepte (Unterrichtstheorie) -Vorlesung oder Proseminar - 2 SWS Praxis und Theorie übergreifender Themenfelder (wie z.B. "Sport und Freizeit", "Sport und Alter", "Sport und Gesundheit") 2 SWS IV. Fachpraktische Bereiche 45 SWS 1. Pflichtsportarten 26 SWS 1.1 Basketball GK/AK 2 SWS 1.2 Handball GK/AK 2 SWS 1.3 Fußball GK/AK 2 SWS 1.4 Volleyball GK/AK 2 SWS 1.5 Turnen GK/AK 4 SWS 1.6 Leichtathletik GK/AK 4 SWS 1.7 Schwimmen GK/AK 4 SWS 1.8 Rhythmische Gymnastik/Tanz GK/GK 4 SWS 1.9 Kleine Spiele GK 2 SWS 2. Wahlpflichtsportarten 4 SWS Es sind zwei Kurse aus verschiedenen Sportarten zu wählen. Einer der Kurse kann ein Praxiskurs sein. 3. Schwerpunktsportarten 8 SWS Es müssen zwei Schwerpunktsportarten im Umfang von je 4 SWS studiert werden. Davon ist mindestens eine Schwerpunktsportart aus dem Pflichtbereich zu studieren. Die andere Sportart kann aus den Wahlpflichtsportarten genommen werden, sofern ein entsprechendes Angebot vorliegt. Sie kann in diesem Fall dann jedoch nicht als eine der beiden unter Position 2 vorgeschriebenen Sportarten gewählt werden. 4. Sportartübergreifender Wahlpflichtbereich 7 SWS Block 1 Gesundheitsorientierte Gymnastik (PK und GK) 4 SWS Block 2 Ausdauertraining GK 1 SWS Krafttraining GK 1 SWS Schnelligkeitstraining GK 1 SWS Wahrnehmungserziehung - Körpererfahrung - Rhythmik GK 2 SWS Block 1 ist obligatorisch zu besuchen. 5. Ergänzungsbereich (nicht obligatorisch) Praxiskurse (siehe Teil C der Studienordnung), soweit sie nicht im Wahlpflichtbereich gewählt werden. B2 Leistungsnachweise im fachwissenschaftlichen Bereich Bezeichnung der Leistungsnachweise durch Teilnachweise in 1. Empirische Forschungsmethoden a) Statistik (Vorlesung) (1 SWS) b) Empirische Forschungsmetho den (Proseminar) (2 SWS) 2. Trainingswissenschaft a) Veranstaltung I (2 SWS) b) Veranstaltung II (2 SWS) 3. Bewegungswissenschaft a) Veranstaltung I (2 SWS) b) Veranstaltung II (2 SWS) 4. Sportmedizin a) Veranstaltung I (2 SWS) b) Veranstaltung II (2 SWS) 5. Wahlpflichtfach 1 (2 SWS) Fachwissenschaftl. Bereich 6. Wahlpflichtfach 2 (2 SWS) Fachwissenschaftl. Bereich B3 Leistungsnachweise im fachdidaktischen Bereich Bezeichnung des Leistungsnachweises durch Teilnachweise in 1. Schulpraktische Studien II a) Schulmethod. Seminar I (2 SWS) b) Schulmethod. Seminar II (2 SWS) 2. Wahlpflichtveranstaltung (2 SWS) Fachdidaktik 1 3. Wahlpflichtveranstaltung (2 SWS) Fachdidaktik 2 zurück |
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